Derivatgeschäfte insbes. Swaps
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| Treasury-Geschäfte Das „Litigation- Department“ von Kraft & Winternitz für Anlegerstreitigkeiten wird von Partner RA Lukas Aigner betreut. RA Lukas Aigner verfügt über jahrelange Prozesserfahrung in Anlegerstreitfällen, vor allem auch im Zusammenhang mit Derivatgeschäften. Kraft & Winternitz verknüpft tiefe juristische Fachkompetenz mit bankfachlichem Know- How, welches auch aus dem Bereich der Bankenproduktentwicklung stammt und bei der juristischen Aufarbeitung komplexer Bankprodukte unerlässlich ist. Die Kanzlei greift zudem auf einen breiten Pool an Experten aus dem Bankfach zurück, um die Interessen der Mandanten bestmöglich umzusetzen. Das „Litigation- Department“ um RA Aigner hat bereits seit dem Jahr 2007 ein eigenes Interventionsteam für Derivatgeschäfte eingerichtet. Durch die spezifische Fachkompetenz, welche sich auch auf das spezielle Know- How für die Abläufe in den Treasuryabteilungen von Banken bezieht, konnten bereits hunderte Derivatstreitigkeiten mit diversen Banken im Sinn der Mandanten erledigt werden, entweder mittels Urteil oder mittels vergleichsweiser Regelung. Auch eine der wenigen Entscheidungen, die im Zusammenhang mit Derivatgeschäften durch den OGH ergangen ist (OGH vom 13. Oktober 2009, GZ 5 Ob 194/09d) wurde von Kraft & Winternitz Rechtsanwälte erfolgreich im Sinne des dort geschädigten Anlegers erstritten. Kraft & Winternitz Rechtsanwälte haben auch bereits zahlreiche Rechtsträger aus dem öffentlichen Sektor erfolgreich vertreten. So wurden etwa viele Burgenländische Gemeinden bereits 2007 mit Schäden aus Derivatgeschäften gegen eine Österreichische Bank beraten. Im Ergebnis konnte eine Rückabwicklung der Geschäfte erreicht werden. Dementsprechend kann die Kanzlei auf eine große Anzahl erfolgreich erledigter Derivatschadensfälle verweisen, federführend dabei war jeweils RA Lukas Aigner. Kraft & Winternitz Rechtsanwälte sind zudem Gründungsmitglied eines weltweit agierenden Netzwerkes von in Kapitalmarktstreitigkeiten spezialisierten Anwälten, sodass bei grenzüberschreitenden Sachverhalten jederzeit auf ausländische Expertisen renommiertester Spezialisten zurückgegriffen werden kann. Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, März 2012 |