"Synthi CHF"
| Update Februar 2012 Kraft & Winternitz Rechtsanwälte vertreten derzeit über 40 Synthi Schweiz- Geschädigte. In zahlreichen Fällen konnten mit der Bank bereits einvernehmliche Schadensreglungen im Sinn der Mandanten erzielt werden. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Chancen auf Schadenersatz unverbindlich zu evaluieren. Der Oberste Gerichtshof hat jüngst mit seinem Erkenntnis zu GZ 8 Ob 11/11t zu den Aufklärungspflichten der Bank in Zusammenhang mit Derivatgeschäften (auch "Synthi Schweiz" ist ein Derivatgeschäft) unseren in den diversen Gerichtsverfahren bezogenen Standpunkt bestätigt, wonach: - sogar Kunden, mit einem höheren Wissenstand bei Derivatgeschäften besonders sorgfältig über Chancen und Risiken aufzuklären sind, - kein Absicherungsgeschäft vorliegt, wenn mit einem Derivatgeschäft ein neues Risiko geschaffen oder ein bestehendes erhöht wird (dies trifft für alle Synthi Schweiz Geschäfte zu), - dem Kunden in verständlicher und nicht verharmlosender Weise klar vor Augen geführt werden muss, dass sein nach oben nicht begrenztes Verlustrisiko nicht nur theoretisch, sondern real und ruinös sein könnte, - die Bank über Interessenkonflikte aufklärungspflichtig ist, wenn sie ein besonderes Gewinninteresse am Geschäft verfolgt und sie das Geschäft selbst empfiehlt. Gerade der letzte Punkt ist von wesentlicher Bedeutung, weil sich bei der Sachverständigenprüfung der Synthi Geschäfte herausgestellt hat, dass gerade bei Synthi Schweiz durch die extrem hohe Bankmarge der Interessenskonflikt der Bank in der Beratung enorm war. Überhaupt war offensichtlich die Bankmarge die treibende Kraft für die Empfehlung das Geschäft einzugehen. Einen sinnvollen Nutzen für den Kunden bringt das Synthi Schweiz Geschäft nach den uns vorliegenden und in den Gerichtsverfahren verwendeten Gutachten jedenfalls nicht. Link zum Erkenntnis des OGH zu GZ 8 Ob 11/11t 13. Februar 2012, Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH |
| "Devisengeschäfte kosten Bank Austria Millionen" Artikel auf derstandard.at vom 21. März 2010 zu den Devisenoptionsgeschäften de Bank Austria Unicredit AG. 23. März 2011, Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH |
| Synthi Schweiz - Bank weiter unter Druck Wir haben bereits zahlreiche Klagen von Geschädigten aufgrund "Synthi Schweiz" eingebracht und werden in den nächsten Wochen weitere Klagen einbringen. Einstweilen erhöht sich der Druck auf die Unicredit Bank Austria aufgrund ihrer Devisenoptionsgeschäfte. So schreibt das Wirtschaftsblatt, dass zwei Mitarbeiter aus der Treasury Abteilung aufgrund ihrer Tätigkeit in Zusammenhang mit Devisenoptionsgeschäften versetzt wurden. Artikel im Wirtschaftsblatt vom 24. November 2010 Siehe dazu auch den Artikel vom 2. Dezember 2010: "Auf die Bank Austria rollt neue Klagswelle zu". (Online-Fassung). 14. Dezember 2010, Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH |
| UniCredit Bank Austria AG: Fehlberatung Treasury Produkt „Synthi Schweiz“ 10.05.2010 Beim „Synthi Schweiz“ handelt es sich um ein Treasury-Produkt, welches von Seiten der UniCredit Bank Austria AG vor allem Kreditkunden angetragen wurde. Dieses Produkt der UniCredit Bank Austria AG hat bei zahlreichen von uns vertretenen Klienten zu hohen Schäden geführt. Die Analyse des „Synthi Schweiz“ durch beigezogene Sachverständige hat ergeben, dass derartige Geschäfte in vielerlei Hinsicht nachteilig für den Bankkunden sind und sich vor allem im Risikoprofil gegenüber einer Fremdwährungsfinanzierung deutlich unterscheiden. Viele der geschädigten Kunden sind zusätzlich nunmehr mit Nachbesicherungsforderungen der UniCredit Bank Austria AG konfrontiert und von Seiten der UniCredit Bank Austria AG wird die Kündigung der Kreditbeziehung in den Raum gestellt. Da die Schieflage in den Krediten letztlich eine Konsequenz des „Synthi Schweiz“- Produktes ist, ist unser Rechtsstand, dass diese Nachforderungen der UniCredit Bank Austria AG unberechtigt sind und die Verluste/Schäden auszubuchen sind. Sollten die außergerichtlichen Verhandlungen zu keinem einvernehmlichen Ergebnis führen, werden von unserer Kanzlei weitere Klagen zu diesen Treasury Geschäften gegen die UniCredit Bank Austria AG eingebracht werden. Mag. Lukas Aigner |
| Bestätigung des Urteils in I. Instanz durch das LG St. Pölten Im Urteil erster Instanz wurde dem von RA Mag. Lukas Aigner vertretenen Anleger Schadenersatz für einen Kredit, der von der Bank zu Spekulationszwecken vergeben wurde, zugesprochen. Haftungsbegründend war der Verstoß der Bank gegen die eigenen internen Richtlinien, wonach Kredite zu Spekulationszwecken nicht vergeben werden dürfen. Das Urteil wurde nunmehr von der Berufungsinstanz, dem Landesgericht St. Pölten zur Gänze bestätigt. OGH Entscheidung vom 29. August 2009 (Pdf, 1.4MB) |
| Neue Entwicklung in Sachen Devisenoptionsgeschäften Berichterstattung über weitere außergerichtliche Einigungen zwischen Betroffenen aus dem öffentlichen Sektor und der UniCredit Bank Austria. Wir sind mit Verschwiegenheit belegt. Mehr dazu unter burgenland.orf.at/stories/393529/ |
