AMIS Intervention
AMIS Strafverfahren
Strafen erhöht Wie berichtet hatte die Staatsanwaltschaft Wien gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 20. Dezember 2007, mit dem die Amis Vorstände Mag. Dietmar Böhmer und Harald Loidl zu Haftstrafen von je 5,5 Jahren und Thomas Mitter zu 3,5 Jahren verurteilt wurden, Berufung erhoben. Das Oberlandesgericht Wien hat mit seiner Berufungsentscheidung diese Haftdauer für Mag. Dietmar Böhmer und Harald Loidl auf je 7 Jahre und für Thomas Mitter auf 4,5 Jahre erhöht. Laut der Staatsanwaltschaft konnten bis dato noch keine Gelder von den Verurteilten einbringlich gemacht werden, die an die Anleger ausgeschüttet werden könnten. 16.12.2009 Kraft & Winternitz RA GmbH |
Strafverfahren gegen die AMIS-Vorstände Gegen das jüngste Strafurteil wurde von der Staatsanwaltschaft und von einem Privatbeteiligten Berufung erhoben. Zu den Rechtsmitteln liegt noch keine Entscheidung vor. Auch hinsichtlich eines Verhandlungstermins für das ausgeschiedene Verfahren gegen Wolfgang Gänsdorfer liegt uns noch keine Information vor. Alle Privatbeteiligten wurden hinsichtlich ihrer zivilrechtlichen Ansprüche vom Strafgericht „auf den Zivilrechtsweg verwiesen“, müssten also nunmehr diese Ansprüche zivilrechtlich einklagen. Andererseits zieht die Republik Österreich im Rahmen des Abschöpfungsverfahrens ohnehin die Vermögensgegenstände der Verurteilten in Exekution. Daher haben wir der Republik und gleichzeitig der Staatsanwaltschaft Wien ein Aufforderungsschreiben namens unserer Klienten übermittelt, in dem wir nochmals die Ansprüche der Klienten im Abschöpfungsverfahren anmelden. |
Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, 27.5.2008
Klagen gegen die Republik Österreich Noch immer befindet sich ein Musterverfahren gegen die Republik Österreich in der Berufungsinstanz. Weitere Musterverfahren sind noch in der ersten Instanz gerichtsanhängig. |
Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, 27.5.2008
Klage gegen die Abschlussprüfer, BDO Auxilia Treuhand In Summe sind mehrere Verfahren gegen die BDO anhängig. Wir konnten in diesen Verfahren die Versäumnisse der BDO bereits deutlich aufzeigen. Unter dem Eindruck der Musterverfahren hat die BDO nunmehr unserer Aufforderung zur Abgabe eines Verjährungsverzichtes Folge geleistet. Wir werden in den nächsten Wochen den Verjährungsverzicht für alle unsere Mandanten von der BDO erhalten. Damit ist gesichert, dass die Ansprüche jener Mandanten, für die bisher keine Klage eingebracht wurde, nicht vor dem Ende der Musterverfahren verjähren. |
Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, 27.5.2008
Konkursverfahren in Österreich Die Frist zur Einbringung von Feststellungsklagen wurde vom Handelsgericht Wien bis 30. 11. 08 verlängert. Die Masse ist weiterhin vermögenslos. Noch gibt es keine Entscheidung der Republik Österreich darüber, ob Gelder in die Masse fließen sollen, damit die Masseverwalter selbst Klagen gegen die Haftungsadressaten anstrengen können. Eine Schließung des Konkurses mangels Masse ist wahrscheinlich. |
Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, 27.5.2008