AMIS Intervention

AMIS Amtshaftung - Gruppenintervention.

Annahme des Vergleichs mit der Republik

Die Republik Österreich hat das Vergleichsanbot hinsichtlich derjenigen Geschädigten, die es uns fristgerecht übermittelt hatten, angenommen. Alle diejenigen Geschädigten, deren übermitteltes Vergleichsanbot keine formellen Mängel aufweist, erhalten  die Auszahlung in Höhe des im Anbotsschreiben angeführten Betrageslaut jüngsten Aussagen der Republik ab Ende 2011.

Hinsichtlich derjenigen Anbotsschreiben, die nach Meinung der Republik noch formale Mängel aufweisen, werden wir in den nächsten Wochen von der Finanzprokuratur eine Aufforderung zur Verbesserung erhalten.



14. Dezember 2011, Kraft & Winternitz Rechtsanwälte

Fristerstreckung bis 21. Oktober 2011

Die Finanzprokuratur der Republik Österreich hat heute mitgeteilt, dass sie bis 21. Oktober 2011 bei ihr einlangende Vergleichsanbote berücksichtigen wird.


20. Oktober 2011, Kraft & Winternitz Rechtsanwälte

Vergleichsansgebot der Republik Österreich

Die Einreichung von noch nicht rückübermittelten Anboten an die Republik Österreich wird weiterhin von uns durchgeführt. Sollten Sie Ihr Anbot annehmen möchten und noch nicht rückübermittelt haben, ersuchen wir um möglichst zeitnahe Übermittlung an uns. Fügen Sie Ihre Unterschrift(en) dem Anbot samt Datum bei und übermitteln Sie uns das Anbot entweder nur elektronisch oder nur per Post.


17. Oktober 2011, Kraft & Winternitz Rechtsanwälte

Vergleichsansgebot der Republik Österreich

Die Republik Österreich schickt derzeit die Vergleichsanbote an die Amis-Anleger aus, die wir unverzüglich weitergeleitet haben. Die Frist zur Annahme der Anbote durch mind. 83% der Anleger wurde bis 16. Oktober 2011 verlängert. Bis dato haben wir für ca 33% unserer Mandanten Vergleichsanbote erhalten.

26. September 2011, Kraft & Winternitz Rechtsanwälte

Vergleichsansgebot der Republik Österreich

Die Republik Österreich ist bereit 27% des Schadens der Amis-Anleger zu übernehmen, wenn 83% der Amis-Anleger dem Vergleichsvorschlag zustimmen. Damit könnte, zuzüglich zu den aus dem Amis-Liquidationsverfahren in Luxemburg zu erwartetenden max. ca. 63% Ausschüttungen fast 90% des Schadens der durch Amis Geschädigten abgedeckt werden.

Das Vergleichsanbot der Republik wird uns in Kürze vorliegen.

24. März 2011, Kraft & Winternitz Rechtsanwälte

Urteil im zweiten Rechtsgang des Amis-Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich

Mit Urteil vom 10. Dezember 2010 erkannte das Landesgericht für ZRS Wien im zweiten Rechtsgang, dass die Republik Österreich für sämtliche Schäden der klagenden Amis-Anlegerin haftet, die dieser aus ihrer Anlage in Amis-Produkte entstehen.

Lesen Sie das Urteil im Amis-Amtshaftungsverfahren im Volltext (Pdf, 17 MB).

23. März 2011, Kraft & Winternitz Rechtsanwälte

Verfahren gegen die Abschlussprüfer (BDO)

Nachdem im Parallelverfahren gegen de Republik Österreich das Gutachten zur Tätigkeit der FMA und der Abschlussprüfer in Bezug auf die Amis-Gesellschaften eingetroffen ist, haben wir Anträge auf Fortsetzung der Verfahren gestellt und das Gutachten vorgelegt.

21. Februar 2011, Kraft & Winternitz Rechtsanwälte

Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich

Mit Urteil vom 10. Dezember 2010 erkannte das Landesgericht für ZRS Wien im zweiten Rechtsgang, dass die Republik Österreich für sämtliche Schäden der klagenden Amis-Anlegerin haftet, die dieser aus ihrer Anlage in Amis-Produkte entstehen.

Die Republik ist schadenersatzpflichtig, da die Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA) im Jahr 1999 bereits wusste, dass bei AMIS Kundengelder gehalten werden und dennoch kein Konzessionsentziehungsverfahren eingeleitet hat. Wäre die Konzession entzogen worden, hätte die Klägerin keinen Schaden erleiden können. Die Republik Österreich hat gegen das Urteil berufen.

3. Jänner 2011, Kraft & Winternitz Rechtsanwälte


Klagen gegen die Republik Österreich

Der Oberste Gerichtshof hat die gegnerische Revision in unserem ersten und bereits am weitesten gediehenen Amtshaftungsverfahren zugelassen und ihr auch – im Rahmen des Aufhebungsbegehrens – stattgegeben: Dem Obersten Gerichtshof erscheinen nämlich die getroffenen Tatsachenfeststellungen noch nicht ausreichend für eine Verurteilung der Republik Österreich. Deswegen hat der OGH mit dem im März 2009 zugestellten Beschluss 1 Ob 187/08v die Rechtssache an das Erstgericht zurückverwiesen. Dort wird, nach einer ergänzenden Stellungnahme unsererseits, die soeben erfolgt ist, das Beweisverfahren in den nächsten Wochen um weitere Aspekte ergänzt und komplettiert werden. Erst wenn feststehe, so der OGH, ab welchem Zeitpunkt und auf welche Weise die rechtswidrigen Zugriffe auf Anlegergelder durch die Amis-Gesellschaften stattgefunden haben, könne beurteilt werden, welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen geeignet gewesen wären, die Vermögensschäden zu verhindern. Der Ausgang bleibt daher weiterhin offen, auch wenn bereits einige grundlegende Klarstellungen vom Höchstgericht getroffen werden konnten, die uns zuversichtlich stimmen.

Der OGH - Beschluss ist hier abrufbar (Ris-Justiz)


Klagen gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung AeW
Inzwischen liegen mehrere erstinstanzliche Urteile vor, womit die AeW zur Entschädigungsleistung von maximal EUR 20.000,00 pro Anleger verpflichtet wird; keines davon ist schon rechtskräftig. Die beklagte Partei hat gegen alle Urteile Berufung erhoben. Eine Berufungsverhandlung findet bereits im März 2009 vor dem Handelsgericht Wien statt.
Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, 15.03.2009


Konkursverfahren in Österreich
Die vom Konkursgericht angeordnete Überprüfung der im Konkursverfahren angemeldeten Forderungen durch den Sachverständigen ist noch nicht abgeschlossen. Über Mitwirkung der Rechtsanwälte, die in der Sache AMIS involviert sind, konnte die Datenqualität des Sachverständigen deutlich verbessert werden, sodass nunmehr eine verbesserte Grundlage für die Anerkennung oder Bestreitung der Forderungen gegeben ist. Mit dem Gutachten ist laut Auskunft der Konkursrichterin im April 2009 zu rechnen.
Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, 15.03.2009


Klage gegen die Abschlussprüfer, BDO Auxilia Treuhand
Wir haben unsere Musterverfahren aus prozessökonomischen Gründen solange unterbrochen, bis das Gutachten des Sachverständigen vorliegt, das zu einem weiteren Verfahren eines Amis-Anlegers gegen die Republik Österreich derzeit erstellt wird. Dieses Verfahren wird von unserem Kollegen Dr. Köb geführt. Mit dieser Vorgangsweise kann die Einholung von mehreren Gutachten zum gleichen Thema vermieden werden und das Prozesskostenrisiko wird minimiert.
Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, 15.03.2009


Klagen gegen die Republik Österreich, Amtshaftungsverfahren
Wie berichtet, hat die der Finanzprokuratur im ersten Musterverfahren gegen die Republik Österreich die außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof erhoben. Inzwischen wurde vom Kollegen Dr. Wallner auch die Revisionsbeantwortung eingebracht. Nun wird sich der Oberste Gerichtshof mit der Sache zu befassen haben und aller Voraussicht nach innerhalb der nächsten 4 Monate darüber entscheiden.
Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, 27.11.2008


Klage gegen die Abschlussprüfer, BDO Auxilia Treuhand
In diesem Verfahren konnte ein weiterer Sieg auf einer Zwischenetappe erzielt werden. Wir haben vom Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht folgende Bestätigung erhalten: Die objektive Verjährungsfrist hat gemäß § 275 Abs 5 HGB (nunmehr UGB) frühestens ab März 04 zu laufen begonnen, da ab diesem Zeitpunkt infolge der Sperre der SICAV Fonds in Luxemburg von den AMIS-Gesellschaften keine Rückzahlungen an Anleger mehr möglich waren. Schadenseintritt ist demnach ausdrücklich nicht bereits der Abschluss des Veranlagungsvertrages, sondern eben erst die Sperre der SICAV-Fonds.

Die objektive Verjährungsfrist im oben erwähnten Sinn sieht vor, dass die Ansprüche nach Ablauf von 5 Jahren nach dem Schadenseintritt auch dann verjähren, wenn der Geschädigte keine Kenntnis von Schaden und Schädiger hatte. Die Sache wurde daher an das Erstgericht zurückverwiesen, das nun die Frage der Schadenersatzpflicht der BDO inhaltlich zu behandeln und über die Berechtigung des Klagebegehrens abzusprechen hat.
Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, 27.11.2008
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PDF (315 kb)


Urteil gegen die Republik Österreich
Im Amtshaftungsverfahren einer Amis-Anlegerin gegen die Republik Österreich, das unser Mitstreiter Dr. Benedikt Wallner führt, wurde das stattgebende Urteil in 2. Instanz vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Die Berufung der Republik Österreich wurde damit verworfen.

Die Republik haftet aufgrund des noch nicht rechtskräftigen Urteils der Amis-Anlegerin für all ihre Schäden, die ihr durch die Fehlleistungen der Organe der Bundeswertpapieraufsicht bzw. der Finanzmarktaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten gegenüber der Amis Financial Consulting und ihren Vorgängerfirmen AMIS und AMV entstehen werden.

Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof wurde als nicht zulässig erklärt. Damit bleibt der Republik als Rechtsmittel nunmehr die Erhebung einer ausserordentlichen Revision.
Das Urteil im Volltext herunterladen:
PDF (1,41 MB)

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